Startseite » Insights » Kaufpreis ist nicht gleich Kaufpreis
Wer darüber nachdenkt, sein Unternehmen zu verkaufen, interessiert vor allem eine Frage als erstes: Was bekomme ich für mein Unternehmen?
Wenn eine Einigung zum Kaufpreis getroffen wurde, heißt dies aber noch lange nicht, dass man die vereinbarte Summe auch gezahlt bekommt:Der hart verhandelte Kaufpreis basiert in der Regel auf den letzten verfügbaren und verlässlichen Informationen zum Unternehmen (häufig der letzte Jahresabschluss). Seitdem ist aber schon wieder einiges passiert und das Zielobjekt kann sich über die Monate des Verkaufs- und Verhandlungsprozesses erheblich verändern: Kunden können abspringen, erhebliches Neugeschäft wird gewonnen oder ein Gewährleistungsfall kann die finanzielle Leistungsfähigkeit einschränken.Wem stehen also die bis zur endgültigen Übertragung noch eintretenden Gewinne, Verluste oder Risiken zu?
Diesen Zeitpunkt nennt man im Kaufrecht „Gefahrenübergang“ und genau dieser sollte zusätzlich zum Kaufpreis auch beim Unternehmenskauf bewusst vereinbart werden.
In der Praxis von Unternehmenstransaktionen haben sich hierzu zwei unterschiedliche Methoden etabliert:
„Gefahrenübergang“ zum Ende des Prozesses
„Gefahrenübergang“ zum Zeitpunkt der Kaufpreisvereinbarung
[1] Nach dem Wettbewerbs- und Kartellrecht bedarf es in bestimmten Fällen eine Genehmigung der zuständigen Behörden. Vorher darf die Übertragung nicht vollzogen werden.
Ob ein Kaufpreis-Anpassungsmechanismus (Closing Accounts) für den Käufer oder den Verkäufer vorteilhafter ist, hängt stark von den individuellen Umständen ab. In einem boomenden Markt oder bei einem Unternehmen, welches rasch wächst, könnte ein Verkäufer von der späteren, automatischen Anpassung profitieren. Umgekehrt müsste in einem unsicheren Markt oder bei einem Unternehmen, dessen Performance sich marktunabhängig verschlechtert, der Verkäufer einen Abschlag hinnehmen.
Es gibt allerdings Vorteile von Festpreisvereinbarungen (Locked-Box), die aus unserer Sicht für beide Parteien entscheidend zu berücksichtigen sind:
Der Prozentsatz an Locked Box Vereinbarungen ist im Jahr 2022 in Europa noch einmal deutlich angestiegen. Besonders in den deutschsprachigen Ländern (DACH) ist der Anteil mit 79% besonders hoch.
Zudem steigt die Akzeptanz der Locked-Box-Vorteile bei mittelgroßen Transaktionen bis 100 Mio. EUR oder bei Beteiligung von Private Equity Unternehmen.
Quelle: CMS European M&A Study 2023
Dies ist eine sehr vereinfachte Darstellung der möglichen Konstellationen und Einflussfaktoren in komplexen Transaktions-Prozessen.
In jedem Einzelfall besteht erheblicher Einschätzungs- und Definitionsaufwand. Um Ihre Interessen zu wahren ist es sinnvoll, erfahrene M&A-Berater und Rechtsanwälte einzubinden. Diese nutzen ihr Praktikerwissen, um passende Transaktionsstrukturen und Vertragsgestaltungen in für Sie funktionierende Lösungen umzusetzen. „Das müssen nicht immer wir sein, aber wir können das…. „.
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