Steinbeis M&A berät „Parkklinik Hornbach“ beim Verkauf im Rahmen eines Forward Fundings
Die Primonial REIM Germany hat im Rahmen eines Forward Fundings die Projektentwicklung der KlinikImmobilie Parkklinik Hornbach in Hornbach/Zweibrücken erworben.
Nach dem Vertragsschluss im Juli dieses Jahrs und dem offiziellen Baubeginn im November, soll der offizielle Spatenstich im April 2022 stattfinden. Auf einem rd. 18.000 Quadratmeter großen Grundstück wird bis Ende November 2023 eine rd. 6.800 Quadratmeter große Privatklinik für Psychologie, Psychiatrie und Psychoonkologie entstehen, die später 75 stationäre Patientinnen und Patienten in einem modernen Unterbringungs- und Behandlungskonzept betreut und behandelt.
Der Ankauf erfolgt durch einen in Luxemburg ansässigen Immobilienfonds der Primonial REIM Gruppe. Projektentwickler und Verkäufer ist die Klinotel Hornbach Errichtungs GmbH, Zweibrücken. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
„Wir haben einen Käufer gefunden, der in der Asset-Klasse, Pflege- und Gesundheitsimmobilien eine hervorragende Expertise besitzt und ein großes Interesse an einer umfassenden und effizienten Gesundheitsversorgung der Gesellschaft hat“, erklärt Thomas Schiwek, Hauptinitiator des Projektes.
Neben der allgemeinen sozio-demographischen Entwicklung in Deutschland hat die Corona-Pandemie nochmals die Bedeutung und steigende Nachfrage nach modernen Einrichtungen für die stationäre Behandlung bei psychischen / psychologischen Erkrankungen (Angststörungen und affektive Störungen, wie z.B. Depressionen und Burnout) unterstrichen, so dass in den kommenden Jahren – speziell in dieser AssetKlasse – mit weiter steigendem Interesse institutioneller Investoren gerechnet wird. In einem zudem durch Corona verunsicherten Immobilienmarkt bieten die langfristig wertgesicherten Mietverträge ein hohes Maß an Stabilität und Planbarkeit.
Die Klinotel Hornbach Errichtungs GmbH wurde unter der Federführung von Georg R. Steimel, Partner der Steinbeis Consulting Mergers & Acquisitions GmbH, Frankfurt, beraten. Die rechtliche Beratung erfolgte durch Rüdiger Bonnmann, Partner bei Osborne Clarke, Köln.
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Georg R. Steimel
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